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Förderung · 2 Min. Lesezeit

Förderprogramm Stadtgrün: So bekommen Sie 50 % der Kosten zurück

Die Stadt Zürich übernimmt bei Begrünungen auf privaten Grundstücken die Hälfte der Kosten. Das klingt einfach. In der Praxis entscheiden ein paar Bedingungen, ob das Geld wirklich fliesst.

Was ist das Förderprogramm Stadtgrün?

Im September 2023 haben die Stimmberechtigten der Stadt Zürich das Programm Stadtgrün angenommen. Es soll die Stadt kühler machen, die Folgen der Hitze mildern und die Biodiversität fördern. Ein Teil des Programms richtet sich an private Eigentümerschaften: Wer auf seinem Grundstück begrünt, kann Beiträge beantragen.

Zuständig ist die Dienstabteilung Grün Stadt Zürich. Zusagen gibt es, bis die bewilligten Mittel aufgebraucht sind, längstens bis zum 31. Dezember 2035.

Wie viel Geld gibt es?

50 % · max. CHF 1 Mio.

Einmaliger Beitrag pro Massnahme, berechnet auf den Gesamtkosten gemäss Schlussabrechnung.

Beitragsfähig sind unter anderem Planung, Material, die gärtnerischen Arbeiten und die Pflege in den ersten Jahren, wenn sie ein spezialisiertes Unternehmen ausführt. Auf den Beitrag besteht kein Rechtsanspruch.

Welche Massnahmen werden gefördert?

  • Dachbegrünung: Extensiv oder als Dachgarten auf bestehenden Bauten, intensiv auch bei Neubauten.
  • Fassadenbegrünung: Kletterpflanzen, Rankhilfen und Pflanzenwände inklusive Erstellungspflege.
  • Entsiegelung: Asphalt und Beton werden zu Grünflächen, die Regen versickern lassen.
  • Ökologische Aufwertung: Naturnahe Flächen mit Lebensraum für einheimische Pflanzen und Tiere.
  • Baumpflanzung: Neue Bäume inklusive vier Jahre Entwicklungspflege.
  • Erhalt alter Bäume: Pflege von Bäumen mit über 50 Standjahren und über 80 cm Stammumfang.

Für Dächer gilt: Extensive Begrünungen haben etwa 10 bis 15 cm Substrat, intensive mehr als 16 cm. Bei bestehenden Bauten werden beide gefördert, bei Neubauten nur die intensive Begrünung.

Wer kann ein Gesuch stellen?

Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer im Siedlungsgebiet der Stadt Zürich. Dazu gehören Privatpersonen, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Firmen sowie kirchliche Körperschaften und bestimmte öffentlich-rechtliche Anstalten.

Mieterinnen und Mieter können kein eigenes Gesuch stellen, aber die Eigentümerschaft auf das Programm hinweisen.

Drei Fehler, die den Beitrag kosten

  1. Zu früh anfangen. Das Gesuch muss eingereicht sein, bevor mit dem Bau begonnen wird. Begonnene Massnahmen sind ausgeschlossen.
  2. Pflichtmassnahmen beantragen. Was eine Baubewilligung oder ein Gesetz ohnehin verlangt, wird nicht gefördert.
  3. Die Pflege vergessen. Die Massnahme muss mindestens zehn Jahre bestehen und fachgerecht gepflegt werden. Sonst kann die Stadt den Beitrag zurückfordern, auch bei einem Verkauf der Liegenschaft.

Wie läuft das Gesuch ab?

  1. Kostenlose Erstberatung bei Grün Stadt Zürich und Offerte eines Fachbetriebs.
  2. Gesuch elektronisch über die Anmeldeplattform der Stadt einreichen, mit Offerte oder Kostenschätzung, Übersichtsplan und Pflanzliste. Ab CHF 50 000 Beitrag braucht es zusätzlich einen Umsetzungsplan und ein Pflegekonzept.
  3. Grün Stadt Zürich prüft Vollständigkeit und Fachlichkeit und entscheidet.
  4. Bei einer Zusage wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen.
  5. Umsetzung und Erstellungspflege: zwei Jahre, bei Bäumen vier Jahre Entwicklungspflege.
  6. Abnahme und Auszahlung, bei den meisten Massnahmen in zwei Teilen.

Wobei wir helfen

Wir prüfen bei der Besichtigung, welche Ihrer Flächen in Frage kommen, und planen den Ablauf so, dass das Gesuch vor dem Baustart eingereicht ist. Wir erstellen die Offerte, setzen die Massnahme um und übernehmen auf Wunsch die Pflege in den Folgejahren.

GreenZürich ist ein privates Gartenbauunternehmen und keine Stelle der Stadt Zürich. Über Beiträge entscheidet Grün Stadt Zürich; es besteht kein Rechtsanspruch.

Quellen

  1. Stadt Zürich: Förderprogramm Stadtgrün (externer Link)
  2. Reglement über das Förderprogramm Stadtgrün (RFS 710.220), Fassung ab 1.9.2026 (externer Link)
  3. Grün Stadt Zürich: Beratung (externer Link)
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