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Förderprogramm Stadtgrün

Grüner wohnen in Zürich. Die Stadt zahlt mit.

Bei Begrünungen auf privaten Grundstücken übernimmt die Stadt Zürich 50 % der Gesamtkosten. Was gefördert wird, welche Regeln gelten und wie wir helfen.

Das Wichtigste

50 % der Kosten. Bis CHF 1 Mio. pro Massnahme.

Beitrag
50 % der Gesamtkosten gemäss Schlussabrechnung
Höchstens
CHF 1 Mio. pro Massnahme
Zusagen bis
31.12.2035 oder bis die Mittel aufgebraucht sind
Bedingung
Gesuch vor Baubeginn, 10 Jahre Erhalt

Quellen: Stadt Zürich (externer Link), Reglement 710.220 (externer Link). Geprüft am 12. Oktober 2026.

Förder-Check · 30 Sekunden

Bekommen Sie Geld von der Stadt?

1 · Was möchten Sie begrünen?
2 · Vier kurze Fragen
Liegt das Grundstück in der Stadt Zürich?
Sind Sie Eigentümer/in, Verwaltung, STWEG oder Genossenschaft?
Haben die Bauarbeiten schon begonnen?
Ist die Begrünung in einer Baubewilligung vorgeschrieben?
3 · Geschätzte Gesamtkosten
CHF 40’000

Sie kennen die Kosten noch nicht? Kein Problem: Die Offerte nach der Besichtigung ist kostenlos.

Möglicher Beitrag der Stadt
CHF 20’000
Ihr Anteil
CHF 20’000

Gute Voraussetzungen. Wichtig: Das Gesuch muss vor Baubeginn eingereicht werden, und die Begrünung muss zehn Jahre bestehen. Über den Beitrag entscheidet Grün Stadt Zürich.

Grundlage: Reglement Förderprogramm Stadtgrün, geprüft am 12. Oktober 2026. GreenZürich ist keine Stelle der Stadt Zürich; es besteht kein Rechtsanspruch.

Was gefördert wird

Sechs Massnahmen.

Dachbegrünung

Extensiv oder als Dachgarten auf bestehenden Bauten, intensiv auch bei Neubauten.

Fassadenbegrünung

Kletterpflanzen, Rankhilfen und Pflanzenwände inklusive Erstellungspflege.

Entsiegelung

Asphalt und Beton werden zu Grünflächen, die Regen versickern lassen.

Ökologische Aufwertung

Naturnahe Flächen mit Lebensraum für einheimische Pflanzen und Tiere.

Baumpflanzung

Neue Bäume inklusive vier Jahre Entwicklungspflege.

Erhalt alter Bäume

Pflege von Bäumen mit über 50 Standjahren und über 80 cm Stammumfang.

Wer ein Gesuch stellen kann

  • Private Grundeigentümer, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Genossenschaften und Firmen
  • Kirchliche Körperschaften und bestimmte öffentlich-rechtliche Anstalten
  • Das Grundstück liegt im Siedlungsgebiet der Stadt Zürich

Was nicht gefördert wird

  • Massnahmen, mit deren Bau schon begonnen wurde
  • Massnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind, etwa durch eine Baubewilligung
  • Dieselbe Massnahme auf derselben Fläche ein zweites Mal
  • Projekte auf öffentlichem Grund

Ablauf

In sechs Schritten zum Beitrag.

  1. 1

    Förder-Check & Besichtigung

    Wir prüfen vor Ort, welche Flächen in Frage kommen. Grün Stadt Zürich bietet zusätzlich eine kostenlose Erstberatung an.

  2. 2

    Unterlagen

    Offerte, Übersichtsplan und Pflanzliste, ab CHF 50 000 Beitrag auch Pflegekonzept.

  3. 3

    Gesuch einreichen

    Elektronisch über die Anmeldeplattform der Stadt, bevor gebaut wird.

  4. 4

    Zusage & Vereinbarung

    Grün Stadt Zürich prüft und schliesst bei einer Zusage eine Fördervereinbarung ab.

  5. 5

    Umsetzung & Pflege

    Wir bauen und übernehmen die Erstellungspflege: zwei Jahre, bei Bäumen vier.

  6. 6

    Abnahme & Auszahlung

    Nach der Abnahme zahlt die Stadt den Beitrag aus, meist in zwei Teilen.

Offizielle Informationen

Verbindlich sind die Angaben der Stadt Zürich. Die kostenlose Erstberatung erhalten Sie direkt bei Grün Stadt Zürich.

GreenZürich ist ein privates Gartenbauunternehmen und keine Stelle der Stadt Zürich. Über Beiträge entscheidet Grün Stadt Zürich; es besteht kein Rechtsanspruch.

Fragen & Antworten

Fragen zur Förderung

Nicht dabei? Rufen Sie an: 044 442 15 05

Ist GreenZürich eine Stelle der Stadt?

Nein. Wir sind ein privates Gartenbauunternehmen. Über Gesuche entscheidet Grün Stadt Zürich. Wir planen, offerieren und setzen um.

Welche Unterlagen braucht das Gesuch?

Unter anderem eine Offerte oder Kostenschätzung, einen Übersichtsplan und eine Pflanzliste, ab CHF 50 000 Beitrag zusätzlich Umsetzungsplan und Pflegekonzept.

Kann ich nach dem Baustart noch ein Gesuch stellen?

Nein. Begonnene Massnahmen sind ausgeschlossen. Deshalb planen wir den Ablauf so, dass das Gesuch vorher eingereicht ist.

Wann wird ausbezahlt?

Bei den meisten Massnahmen in zwei Teilen: nach der Fertigstellung und nach der Pflegephase. Bei Entsiegelung und Baumerhalt nach der Fertigstellung.

Gilt das auch ausserhalb der Stadt Zürich?

Nein, nur im Siedlungsgebiet der Stadt Zürich. Ob Ihre Gemeinde ein eigenes Programm hat, klären wir gerne mit Ihnen.

Förder-Check

Drei Schritte.
Eine Minute.

  • Antwort innert 24 Stunden, Montag bis Samstag
  • Besichtigung kostenlos und unverbindlich
  • Offerte innert 3 Tagen, jede Position einzeln
Severin Brunner
Severin BrunnerProjektleiter · Dipl. Gartenbautechniker

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